Unterstützung für eine Existensgründung
Beantrage ein Gründungscoaching bzw. Gründungszuschuss
Beantrage ein Gründungscoaching bzw. einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), um ein Gründungscoaching für einen Gründungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Der Gründungszuschuss bedeutet, dass du von der Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung erhältst: zunächst dein ALG 1 plus einen Gründungszuschuss von 300 € für sechs Monate (Phase 1). Nach diesen sechs Monaten kannst du den Gründungszuschuss für weitere neun Monate beantragen, wobei in der 2. Phase nur die 300 € weitergezahlt werden.
Was ist ein Gründungscoaching
Ein Gründungscoaching ermöglicht dir, Unterrichtseinheiten (UE) zu erhalten, bei denen du beispielsweise Unterstützung bei der Erstellung deines Business- und Finanzplans durch eine Agentur bekommst. Darüber hinaus erhältst du Zugang zu weiteren Modulen, die dir bei der Planung und Umsetzung deiner Selbstständigkeit helfen. Es unterstützt dich in der Entwicklung deiner Geschäftsidee, der Erstellung eines Businessplans, Finanzierungsstrategien, sowie in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Das Coaching soll dir die nötigen Werkzeuge an die Hand geben und dich fachkundig begleiten, damit du dein Unternehmen erfolgreich starten kannst.
Auftrags- & Vermittlungsgutschein = AVGS
Stelle deinen Antrag auf Gründungscoaching bzw. AVGS immer schriftlich bei deinem Berater der Agentur für Arbeit. Eine schriftliche Beantragung erschwert eine Ablehnung und erfordert mehr Aufwand. Es handelt sich jedoch um eine „Kann-Leistung“, keine „Muss-Leistung“, weshalb die Genehmigung je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen kann.
Nach der Bewilligung des AVGS ist der nächste Schritt, eine fachkundige Stelle zu kontaktieren, die mit dir das Coaching durchführt. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der Bewilligung der Agentur für Arbeit. Diese Stelle unterstützt dich nicht nur bei der Erstellung des Business- und Finanzplans, sondern stellt am Ende des Coachings auch eine fachkundige Stellungnahme aus, die der Agentur für Arbeit bestätigt, ob deine Geschäftsidee tragfähig ist.
Wähle eine fachkundige Stelle aus
Eine fachkundige Stelle kannst du selbst wählen. Ich habe mich damals schnell für eine fachkundige Stelle entschieden und es hat alles hervorragend funktioniert. Nach der fachkundigen Stellungnahme dauert es etwa 4-6 Wochen, bis du eine Rückmeldung vom Amt erhältst. Sobald der Gründungszuschuss bewilligt ist, kann deine Selbstständigkeit beginnen.
Wichtig: Melde dein Gewerbe auf keinen Fall vor der Beantragung des Gründungscoachings an, da du sonst keine Bewilligung erhältst. Der Prozess mag länger dauern, aber er gibt dir die nötige Unterstützung und finanzielle Sicherheit, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Hier findest du weitere Details zum Gründungszuschuss und welche Kriterien erfüllt werden müssen und hier findest du das Informationsblatt der Agentur für Arbeit.
Möchtest du weitere Details zum Start in die Selbstständigkeit als virtuelle Assistenz oder benötigst du eine Vorlage für die Beantragung des Aktivierungs- & Vermittlungsgutscheins bzw. Gründungscoachings? Dann lade dir hier mein Starter Guide herunter und starte strukturiert in dein Online-Business mit meiner Schritt für Schritt Anleitung.
Die in diesem Blogbeitrag geteilten Erfahrungen und Empfehlungen basieren auf meinen persönlichen Einsichten. Ich übernehme keine Verantwortung für den Erfolg oder die Entscheidungen, die Leser aufgrund dieser Inhalte treffen. Jeder Leser handelt auf eigene Verantwortung.